
Dr. Maik Bunzel
Fachanwalt für Strafrecht
✓Vorladung oder Durchsuchung?
✓Vorwurf illegaler Entsorgung?
✓Bodenverunreinigung auf der Baustelle?
✓Gewässerverunreinigung oder Altlastenverdacht?
✓Bußgeldverfahren wegen Umweltauflagen?
Jetzt strategisch handeln – bevor es zur Anklage kommt!
Im Bau- und Immobilienbereich geraten Bauunternehmen, Bauleiter und Projektverantwortliche zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden.
Wichtig: Bereits fahrlässige Verstöße gegen Umweltvorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Viele Ermittlungsverfahren im Umweltstrafrecht im Baugewerbe beginnen mit scheinbar alltäglichen Abläufen auf der Baustelle. Aussagen wie „Das war doch nur Bauschutt" stehen häufig am Anfang strafrechtlicher Ermittlungen. Tatsächlich können bereits Vorgänge wie Bauschuttentsorgung, Bodenaushub, Abbrucharbeiten oder die Ableitung von Baustellenwasser rechtliche Konsequenzen haben, wenn dabei Umweltvorschriften verletzt werden.
Besonders häufig betreffen Verfahren die falsche Entsorgung von Bauschutt, den Umgang mit kontaminiertem Boden oder Abbrucharbeiten mit Schadstoffen wie Asbest. Werden belastete Materialien falsch deklariert, unsachgemäß gelagert oder illegal entsorgt, kann der Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (§ 326 StGB) oder einer Bodenverunreinigung (§ 324a StGB) entstehen. Auch Bauarbeiten in Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten können schnell strafrechtliche Ermittlungen auslösen.
Erhalten Bauunternehmer, Bauleiter oder Mitarbeiter eine Vorladung wegen einer Umweltstraftat, ist eine frühzeitige strafrechtliche Beratung entscheidend. Gerade im Ermittlungsverfahren bestehen häufig gute Möglichkeiten, Verfahren strategisch zu steuern und eine Einstellung ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.
Das Umweltstrafrecht im Bau umfasst mehrere Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch und aus Spezialgesetzen.
Ein sehr häufiger Vorwurf bei Baustellen.
Strafrahmen:
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
Dieser Straftatbestand betrifft vor allem Bodenaushub und Altlasten.
Gerade bei Altlastensanierungen entstehen hier häufig Ermittlungsverfahren.
Der häufigste Straftatbestand im Bauumweltstrafrecht.
Strafrahmen:
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
Besonders relevant bei Bauprojekten.
Viele Ermittlungsverfahren entstehen durch Verstöße gegen Umweltgesetze außerhalb des Strafgesetzbuchs.
Straftaten können entstehen bei:
Straftatbestände entstehen bei:
Sehr relevant für Bauvorhaben. Strafbar sind z. B.:
Im Umweltstrafrecht im Bau entstehen Verfahren häufig bei folgenden Materialien:
Asbest
Mineralwolle (KMF)
Teerhaltiger Asphalt
Kontaminierter Boden
Bauschutt
Insbesondere bei Abbruchprojekten und Altlastensanierungen kommt es regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.
Vorladung als Beschuldigter wegen Umweltstraftat
Durchsuchung auf der Baustelle oder im Unternehmen
Sicherstellung von Bauunterlagen und Computern
Strafbefehl mit Geldstrafe
Vermögensabschöpfung bei Bauprojekten
Ermittlungen gegen Bauleiter oder Geschäftsführer
Spätestens jetzt gilt:
Keine unüberlegte Aussage gegenüber Polizei oder Behörden.
Im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt.
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Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Büros in Berlin, Cottbus und Kiel
Frühe strafrechtliche Verteidigung kann entscheidend sein, um:
eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen
eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden
Vorstrafen im Führungszeugnis zu verhindern
hohe Geldstrafen oder Vermögensabschöpfung zu vermeiden
Die entscheidenden Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt – nicht erst vor Gericht.
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